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Familie: Neunaugen (Petromyzontidae)
Gattung: Lampetra –
Art: Bachneunauge (Lampetra planeri)
Durchschnittliche Länge: 12 – 20 cm
Laichzeit: März – Juni
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Kennzeichen: |
Das Bachneunauge hat einen wurmartigen dünnen Körper. Das kieferlose Saugmaul besitzt eine runde Maulscheibe. Es hat keine Schuppen und keine paarigen Flossen. Die erste und zweite Rückenflosse sind miteinander verbunden. Dabei bildet der hintere Abschnitt mit Schwanz- und Afterflosse einen durchgehenden Flossensaum. Die Oberseite des Körpers ist dunkelblau bis dunkelgrün gefärbt. Die Flanken sind gelblich grün, die Bauchseite ist silbrig-weiß. Der Name ergibt sich aus der Summe: 1 Nasenöffnung, 1 Auge und 7 Kiemenöffnungen auf jeder Seite. Neunaugen gehören nicht zu den Fischen, sondern bilden eine eigene Klasse der Rundmäuler. |
Lebensraum/ Lebensweise und Nahrung: |
Es bevorzugt klare Bäche, aber auch Flüsse und saubere, gut durchströmte Gräben. Zur Fortpflanzung wandert es in kleinen Gruppen bachaufwärts zu geeigneten Substraten. Die Eiablage erfolgt in
selbstgeschlagenen kleinen Gruben. Nach der Paarung sterben die Elterntiere ab. Nach wenigen Tagen schlüpfen die Larven, die „Querder“ genannt werden. Diese haben weder Augen noch Zähne und sehen den
Elterntieren nicht ähnlich, sodass man sie lange Zeit für eine eigenständige Tierart hielt. Die Querder leben etwa 3-5 Jahre versteckt in humosen Sandanschwemmungen und unter verrottendem Laub. Im
Spätsommer des letzten Jahres im Larvenstadium beginnt die Umwandlung zum erwachsenen Tier. Hierbei bilden sich die Geschlechtsorgane, die Zähne und die Augen. Die Verdauungsorgane werden dabei
zurückgebildet. Diese Metamorphose ist im nächsten Frühjahr, vor Beginn der Paarung abgeschlossen. Nahrung: Die Querder ernähren sich von Kleinstlebewesen sowie von schwebendem und abgesetztem pflanzlichem Abfall (Detritus). Die erwachsenen Tiere nehmen keine Nahrung auf und sind reine Vermehrungsstadien. |
Gefährdung: |
Gewässerverschmutzung (Abwassereinleitung, Nährstoffeintrag, Verschlammung). Veränderung bzw. Zerstörung des Lebensraums durch Gewässerausbau, Begradigung, unsachgemäßer Gewässerunterhalt und Querverbauungen. |
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Bilder: © Herr Andreas Hartl
Mit freundlicher Genehmigung des Landesfischereiverbandes Bayern e.V.